Was
ist das für eine Untersuchung?
Die Berufsgenossenschaftliche Vorsorge gemäß G26/2
und G26/3 Atemschutzträger ist eine Vorsorgeuntersuchung,
die bei Trägern von Atemschutzgeräten vorgeschrieben
ist.
Die Bezeichnung G26/3 beschränkt sich auf Pressatmer mit
Gerätegewichten von mehr als 15 kg und einem Atemwegswiderstand
von mehr als 6 mbar. Diese sind fast ausschließlich bei
der Feuerwehr vorhanden, können in Einzelfällen auch
in anderen Bereichen. z.B. Kühlhäusern, Anwendung
finden.
Wie häufig ist die Untersuchung
erforderlich?
Bei einem Alter unter 50 Jahren wird die Untersuchung alle
drei Jahre durchgeführt, ab einem Alter von 50 Jahren
ist die Untersuchung jedes Jahr erforderlich.
Was wird untersucht?
Es erfolgt eine körperliche Untersuchung, die auch den
orthopädischen und neurologischen Bereich umfasst:
Sehtest, Trommelfellkontrolle, Zahnstatus, Ausschluss von
Hernien (d.h. Ausschluss von Brüchen aller Art, z.B.
Leistenbrüchen, Schenkelbrüchen), Röntgenuntersuchung
des Oberkörpers, kleine Lungenfunktion, Ergometrie,
Urinuntersuchung).
Welche Leistung muss bei der Ergometrie
erbracht werden?
Bei der Ergometrie sollten bei Probanden, die jünger
als 39 Jahre sind, 3,1 Watt pro Kilogramm des Körpergewichtes
erreciht werden.
Bei Probanden, die älter als 39 Jahre sind, sollten 2,1
Watt pro Kilogramm Körpergewicht erbracht werden.
Welche Ausschlusskriterien gibt es?
Herz- oder Lungenkrankheiten
Stoffwechselkrankheiten, z.B. Diabetes mellitus
Übergewicht
Trainingsmangel
Seh- und Hörstörungen
orthopädische Gründe
Erhalte ich eine Bescheinigung nach
der Untersuchung?
Ja, bei bestandener Untersuchung wird ein Tauglichkeitszeugnis
ausgestellt.
nach
oben |