Berufsgenossenschaftliche Vorsorge gemäß G26/3 - Atemschutzträger

 

Was ist das für eine Untersuchung?

Die Berufsgenossenschaftliche Vorsorge gemäß G26/3 Atemschutzträger ist eine Vorsorgeuntersuchung, die bei Trägern von Atemschutzgeräten vorgeschrieben ist.

Die Bezeichnung G26/3 beschränkt sich auf Pressatmer mit Gerätegewichten von mehr als 15 Kg und einem Atemwegswiderstand von mehr als 6 mbar. Diese sind fast ausschließlich bei der Feuerwehr vorhanden, können in Einzelfällen auch in anderen Bereichen, z.B. Kühlhäusern Anwendung finden. 

Wie häufig wird die Untersuchung erforderlich sein?

Die Untersuchung wird bei Probanden, die jünger als 50 Jahre sind alle drei Jahre durchgeführt.

 Die Untersuchung wird bei Probanden, die älter als 50 Jahre sind jedes Jahr durchgeführt.

 

Was wird untersucht?

Es erfolgt eine körperliche Untersuchung, die auch den orthopädischen und neurologischen Bereich umfaßt.

 Sehtest

Trommelfellkontrolle

Zahnstatus

Ausschluß von Hernien. Dies ist die medizinische Bezeichnung von Brüchen, z.B. Leistenbrüchen, Schenkelbrüchen. 

Kleine Lungenfunktion

Ergometrie

Urinuntersuchung

 

Welche Leistung muß erbracht werden?

Bei der Ergometrie sollten bei Probanden, die jünger als 39 Jahre sind 3,1 Watt pro Kilogramm des Köpergewicht erreicht werden. 

Bei der Ergometrie sollten bei Probanden, die älter als 39 Jahre sind 2,1 Watt pro Kilogramm des Körpergewichtes erbracht werden.

 

Welches sind Ausschlußkriterien?

Ausschlüsse sind möglich bei: 

Herz oder Lungenkrankheiten

Stoffwechselkrankheiten, z.B. Diabetes mellitus

Übergewicht

Trainingsmangel

Seh- und Hörstörungen

orthopädische Gründe

 

Was bekomme ich nach der Untersuchung?

Ist die Untersuchung bestanden, wird ein Tauglichkeitszeugnis ausgestellt

 

Anmerkung:

Bei Fragen zu dieser Untersuchung wenden Sie sich bitte gezielt an das Praxisteam. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Eigenproduktion des Praxisteams